| Tätigkeitsbereich:
Erbrecht
Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen;
Tätigkeit als
Nachlassverwalterin, Nachlasspflegerin und Testamentsvollstreckerin;
Beratung bei der Durchführung von Erbauseinandersetzungen mit der
Zielsetzung der Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte zur Beendigung der Gesamthandsgemeinschaft und Überführung in Bruchteilseigentum; Beratung im
Zusammenhang von Teilungsversteigerungsverfahren und bei Erbfällen mit
Auslandsbezug;
Beratung bei der Konzeption von Stiftungen.
Immobilienrecht
Allgemeine Beratung zum Erwerb und Verkauf von
Immobilien;
Beratung bei der Verwaltung von
Wohnungseigentum und bei der Aufteilung nach dem WEG;
Beratung im Bereich von Grundbuchfragen;
Alle mit dem Immobilieneigentum zusammenhängenden Fragen des Mietrechts.
Allgemeines
Zivilrecht
Laufende Beratung von gewerblichen Mandanten im Vertragsbereich sowie bei
den AGB;
Durchsetzung von Forderungen im gerichtlichen
und außergerichtlichen Bereich. |
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Kanzleibeschreibung
Studium der Rechtswissenschaften in München
I. Staatsexamen 1969
In der Referendariatszeit mehrjährige Tätigkeit in einer Münchner Kanzlei
und Auslandsstation in Montreal, Kanada bei der Kanzlei Stikeman, Elliott,
Tamaki, Mercier & Robb; in dieser Zeit als Mitautorin des Buchs „Ein Führer
durch das kanadische Steuergesetz“ tätig.
II. Staatsexamen 1974
Zulassung als Rechtsanwältin Anfang 1975 und seitdem selbstständige
Rechtsanwältin.
Von 1977 bis 1980 Tätigkeit mit Schwerpunkt im Musikbereich mit Beratung
eines Musikverlages sowie Betreuung von Künstlern.
Ab 1980 Schwerpunkt der Tätigkeit im Kapitalanlegerschutz einschließlich des
Bereichs der Bauherrenmodelle, Bauträgermodelle, Erwerbermodelle u. a. m.
Nach 1990 zusätzlich Beratungstätigkeit in den neuen Bundesländern im
Bereich des Restitutionsrechts
einschließlich Privatisierungen,
Reprivatisierungen, Neugründungen von Firmen u.a.m.; Aus dieser
Tätigkeit entwickelt sich die Beratung bei der Abwicklung von
Erbengemeinschaften, die Durchsetzung von Erbansprüchen, die Betreuung und
Führung von Erbscheinsverfahren u.ä.m.
Die laufende Fortbildung durch Seminare und Teilnahme an Fachtagungen führt
zu positiven Kontakten mit Kollegen und zu jeweils zeitnahen Informationen,
dies unter anderem auch als Folge der Ablegung der Fachanwaltsprüfung im
Erbrecht.
Erfolgreiche Ablegung des Testats im Rahmen des
Testamentsvollstreckerlehrgangs der DVEV.
Zusammenarbeit mit namhaften Kanzleien und Einbindung von spezialisierten
Kollegen zur Abrundung der Beratungsleistung.
Das Ziel der Tätigkeit ist die individuelle, persönliche und erfolgreiche
Betreuung des Mandanten.
Mitglied bei der DVEV
-Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV; Münchner
Anwaltsverein.
Sprachen: Englisch und Französisch. |